Pferdesteuer – das sagen Politikerinnen und Politiker im Kreis Altenkirchen - Thorsten Wehner (SPD), Landtagsabgeordneter

Pferdesteuer – das sagen Politikerinnen und Politiker im Kreis Altenkirchen - Thorsten Wehner (SPD), Landtagsabgeordneter


Thosten WehnerLoRes

Thorsten Wehner, der für die SPD im Landtag von Rheinland Pfalz sitzt, wollte nicht konkret auf unsere Fragen antworten, schreibt aber:

„Haben Sie vielen Dank für Ihre Fragen zum Thema Pferdesteuer. Da hier ein Kernbereich der kommunalen Selbstverantwortung berührt wird, bitte ich um Verständnis, dass ich mich zum angesprochenen Fall in Idelberg nicht detailliert äußern kann.

Gleichwohl möchte ich Ihnen einige allgemeine Informationen zum Thema Pferdesteuer zukommen lassen. Wie Ihnen bekannt ist, können Kommunen ähnlich wie bei der Hundesteuer auch von Pferdebesitzern eine entsprechende Steuer erheben. Die Zulässigkeit dieser Steuer wurde unlängst vom Bundesverwaltungsgericht Leipzig in einer höchstrichterlichen Entscheidung bestätigt (Aktenzeichen 9 BN 2.15).
Die Richter argumentierten, dass sowohl das Halten als auch das Benutzen von Pferden einen Aufwand erfordern, der über den gewöhnlichen allgemeinen Lebensbedarf hinausgeht.
Zwar wurde keine Höchstgrenze festgelegt, jedoch deutlich gemacht, dass die Steuer Pferdehalter nicht übermäßig belasten darf. Das wäre dann der Fall, wenn durch die Höhe faktisch eine Pferdehaltung unmöglich gemacht würde.

Aus meiner persönlichen Sicht sollten vor Einführung einer Pferdesteuer die möglichen Konsequenzen gut überlegt sein. So könnte ein  „Abwandern“ von Pferden bzw. Pferdebesitzern in Nachbarkommunen die angedachten Erträge schnell zunichtemachen. Zudem könnte sich gerade für Reiterhöfe und Pensionsstallbetreiber auch eine Existenzfrage stellen, was nicht zuletzt auch zum Verlust von Arbeitsplätzen vor Ort führen würde. Aus diesen Gründen verzichten nach meinem Kenntnisstand die allermeisten Kommunen bislang auf eine solche Steuererhebung.“