Hamburg: Rechtliche Rahmenbedingungen beim Reitplatzbau

Hamburg: Rechtliche Rahmenbedingungen beim Reitplatzbau

Wer einen Reitplatz bauen möchte, wird schnell mit dem Baurecht und entsprechenden Baugenehmigungen konfrontiert. Je nach Bundesland gelten unterschiedliche Bestimmungen, die dann teilweise von den zuständigen Behörden vor Ort noch ausgelegt werden (können). Wir haben alle 16 deutschen Bundesländer und das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft gefragt, was es beim Bau eines Reitplatzes aus rechtlicher Sicht zu beachten gilt.
Für Hamburg hat uns Christian Carstensen von der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen geantwortet.

Für den Bau von Reitplätzen in Hamburg besteht eine Genehmigungsbedürftigkeit im Verfahren mit Konzentrationswirkung nach der Hamburgischen Bauordnung (Hamburg - HBauO | Landesnorm Hamburg | Gesamtausgabe | Hamburgische Bauordnung (HBauO) vom 14. Dezember 2005 | gültig ab: 01.04.2006 (landesrecht-hamburg.de)) besteht. Zuständig für eine entsprechende Genehmigung sind die sieben Hamburger Bezirksämter, über die dann die entsprechenden Anfragen und Genehmigungen laufen.